Neben Wohngebäuden unterliegen auch Nicht-Wohngebäuden der neuen Energieeinsparverordnung 2007. Neu gebaute Nicht-Wohngebäude benötigen seit dem 01.10.2007 einen Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs. Altbauten hingegen sind ab dem 01.07.2009 verpflichtet, einen Energieausweis zu führen, wobei Wahlfreiheit in Bezug auf Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis besteht. Die Gültigkeit des Energieausweises beträgt auch hier zehn Jahre ab Erstellungsdatum.
Mit der neuen EnEV 2007 wird für diese Gebäude das „Referenz-Gebäudeverfahren“ nach DIN V 18599 eingeführt. Diese als Berechnungsgrundlage für Energiebedarfsausweise heranzuziehende Norm ist sehr komplex und berücksichtigt u.a. auch den Energiebedarf für Klimanlagen und Beleuchtung. Die Anforderungen an den Primär- und Endenergiebedarf richtet sich hier nicht (wie bei Wohngebäuden) nach dem A/V-Verhältnis, sondern an der Nutzung. Dies führt auch dazu, dass das Gebäude entsprechend seiner Nutzungen zoniert werden muß. Schließlich wird das Gebäude gegen ein Referenzgebäude mit standartisierten Randbedingungen verglichen.
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Die Ausstellung von Energiebedarfsausweisen für Nicht-Wohngebäude erfordert wegen der Komplexität der Berechnungen einen hohen Ausbildungsstand des Energieberaters. Daher sind hierfür nur Ingenieure mit besonderer Qualifikation zugelassen.
Die Kosten hängen u.a. von der Größe des Objekts, insbesondere von der Anzahl der Nutzungszonen ab, aber auch davon, ob dem Energiegutachter von seitens des Auftraggebers alle für die Berechnung notwendigen Daten und Pläne zur Verfügung gestellt werden.
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